Bei Reisekostenerstattungen denkt man eigentlich nicht an die Umsatzsteuer, schließlich handelt es sich nicht um einen Sachbezug, sondern um Barlohn. Allerdings gibt es bei der Vorsteuer einiges zu beachten.
Stellt der Arbeitgeber einen Firmenwagen auch für private Fahrten zur Verfügung, entsteht ein geldwerter Vorteil, der lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Der erste Teil der Serie erläutert die Grundlagen der 1-%-Methode und zeigt, wann die pauschale Bewertung trotz ihrer einfachen Anwendung zum Nachteil werden kann.
Im vierten Teil unserer Beitragsserie geht es um die Pensionskasse als weiterer externer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Steuerlich ist die Pensionskasse der Direktversicherung weitgehend gleichgestellt. Besonderheiten gelten insbesondere für umlagefinanzierte Pensionskassen.
Firmenwagen bleiben ein beliebtes Gestaltungsmittel in GmbHs. Doch gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern prüft das Finanzamt besonders genau. Ein aktueller Beschluss des Bundesfinanzhofs zeigt: Fehlen klare Nutzungsvereinbarungen, drohen verdeckte Gewinnausschüttungen und zusätzliche Steuerbelastungen.
Die betriebliche Altersversorgung über eine Direktversicherung kann auch für mitarbeitende Ehe- oder Lebenspartner steuerlich attraktiv sein. Entscheidend ist jedoch, dass das Arbeitsverhältnis dem Fremdvergleich standhält. Für Lohnbuchhalter ergeben sich daraus wichtige Prüf- und Dokumentationspflichten.
Übungsleiterfreibetrag, Ehrenamtspauschale, Kombinationsmöglichkeiten – wer in der Lohnabrechnung den Überblick behalten will, muss die Regeln kennen. Welche Tätigkeiten begünstigt sind, wo die Grenzen liegen und was sich 2026 geändert hat: ein kompakter Überblick.
Im dritten Teil unserer Beitragsserie stellen wir Ihnen die Direktversicherung als erste Vertreterin der externen Durchführungswege vor. Ihre steuerliche Behandlung hängt vom Zeitpunkt der Versorgungszusage ab.
Will der Arbeitgeber Nachforderungen vermeiden, muss er im Grunde jeden lohnsteuerlichen Sachverhalt auch auf seine umsatzsteuerlichen Folgen hin prüfen. Eine weitere Auswahl solcher Sachverhalte haben wir in diesem Beitrag zusammengestellt.
Der Arbeitgeber kann bestimmen, wo ein Arbeitnehmer seine erste Tätigkeitsstätte hat. Bei Firmenwagennutzern im Homeoffice sollte er darauf im Regelfall jedoch verzichten – denn die Festlegung einer ersten Tätigkeitsstätte schadet in diesem Fall sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber. Wir zeigen anhand eines Beispiels, warum.
Im zweiten Teil unserer Beitragsreihe stellen wir Ihnen die Unterstützungskasse als Vertreterin der internen Durchführungswege vor. Ihre Vorteile machen sie besonders für einen bestimmten Personenkreis interessant.