Arbeitgeber müssen im Lohnsteuerverfahren zahlreiche Pflichten erfüllen und haften für Fehler. Der Zufluss von Arbeitslohn spielt dabei eine zentrale Rolle. Wird der Zeitpunkt clever geplant, können sich dadurch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen.
Im zweiten Teil unserer Beitragsserie geht es um Ladekosten, die der Arbeitnehmer selbst trägt. Wichtigste Neuerung ist hierbei, dass die zu Hause geladene Strommenge nachgewiesen werden muss, was einigen technischen Aufwand mit sich bringt.
Die Umsatzbesteuerung von Sachbezügen dient dem Ausgleich der privaten Nutzung durch Arbeitnehmer und folgt eigenen Regeln, die sich deutlich von der Lohnsteuer unterscheiden. Nachdem im ersten Teil eine kurze Einführung erfolgt ist, erläutert dieser Beitrag die umsatzsteuerlichen Grundlagen als Basis für die Spezialthemen der folgenden Teile dieser Serie.
Gelten für fest angestellte Arbeitnehmer und als Leiharbeiter beschäftigte Personen steuerlich die gleichen Vorschriften? Nicht immer, zumindest bei den Fahrtkosten gibt es Unterschiede.
Ob ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bleibt oder sich privat versichern darf, hängt vom regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt ab. Lohnsachbearbeiter müssen diesen Wert korrekt feststellen und rechtssicher beurteilen – mit Folgen auch für die Pflegeversicherung.
Die Lohnabrechnung von Sachbezügen ist fehleranfällig und führt bei Prüfungen häufig zu Nachzahlungen. Nicht weniger anspruchsvoll sind die umsatzsteuerlichen Auswirkungen daraus. Diese stellen wir Ihnen in unserer umfangreichen Serie in den nächsten Monaten ausführlich vor.
Seit 2021 ist für den Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse keine Kündigung durch das Mitglied mehr nötig – die neue Kasse übernimmt das Verfahren. Wichtig ist nur, dass die Wahlerklärung rechtzeitig und korrekt erfolgt.
Bezieht ein Beschäftigter Kurzarbeitergeld, besteht das versicherungspflichtige Arbeitsverhältnis fort. Bei der Berechnung und der Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge ergeben sich viele Besonderheiten.
Nicht nur die Anschaffung von Elektrofahrzeugen wird durch steuerliche Maßnahmen gefördert, sondern auch das Aufladen. Die Finanzverwaltung hat sich deshalb in einem BMF-Schreiben ausführlich zum Thema Ladestrom geäußert. Im ersten Teil unserer Beitragsserie geht es um die Ladevorrichtung.
Zwar sind Rückzahlungsvereinbarungen über vom Arbeitgeber übernommene Fortbildungskosten grundsätzlich zulässig. Allerdings darf der Arbeitnehmer durch die auferlegten Pflichten aus der Vereinbarung nicht unangemessen benachteiligt werden.