Tantiemen sind Standard in der Geschäftsführervergütung. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern können sie jedoch schnell steuerlich problematisch werden – etwa durch verdeckte Gewinnausschüttungen oder einen falschen Zuflusszeitpunkt.
Lohnsteuer fällt an, sobald der Arbeitnehmer über den Lohn verfügen kann. Von diesem Grundsatz gibt es aber auch Ausnahmen. Die wichtigsten davon stellen wir Ihnen im zweiten Teil unseres Beitrags vor.
Arbeitgeber müssen im Lohnsteuerverfahren zahlreiche Pflichten erfüllen und haften für Fehler. Der Zufluss von Arbeitslohn spielt dabei eine zentrale Rolle. Wird der Zeitpunkt clever geplant, können sich dadurch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen.