Das „BEM“ ist Pflicht für Arbeitgeber und beschreibt, wie länger ausgefallenen Mitarbeitern die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtert werden soll. Dafür stehen auch gezielte geldliche Förderungen für Firmen bereit.
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) soll geschlechtsspezifische Lohnunterschiede (sog. Gender Pay Gap) beseitigen. Auch wenn das Gesetz bereits seit 2017 in Kraft ist, gewinnt das Thema aufgrund der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie, die bis zum 07.06.2026 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen ist, an aktueller Relevanz.
Neue digitale Werkzeuge übernehmen Aufgaben, beschleunigen Entscheidungen – und verändern den Arbeitsalltag. Was heute schon geht – und was das fürs Unternehmen bedeutet.