Das „BEM“ ist Pflicht für Arbeitgeber und beschreibt, wie länger ausgefallenen Mitarbeitern die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtert werden soll. Dafür stehen auch gezielte geldliche Förderungen für Firmen bereit.
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) soll geschlechtsspezifische Lohnunterschiede (sog. Gender Pay Gap) beseitigen. Auch wenn das Gesetz bereits seit 2017 in Kraft ist, gewinnt das Thema aufgrund der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie, die bis zum 07.06.2026 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen ist, an aktueller Relevanz.
In einem umfangreichen Schreiben hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) bekannt gegeben.
Als Arbeitgeber beurteilen Sie die Versicherungspflicht bzw. Versicherungsfreiheit für Ihre Beschäftigten, berechnen die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und führen diese an die Einzugstelle (gesetzliche Krankenkasse) ab. Besonderheiten müssen Sie beachten, wenn Sie einen Rentner oder Pensionär als Arbeitnehmer beschäftigen.
Zwar sind Rückzahlungsvereinbarungen über vom Arbeitgeber übernommene Fortbildungskosten grundsätzlich zulässig. Allerdings darf der Arbeitnehmer durch die auferlegten Pflichten aus der Vereinbarung nicht unangemessen benachteiligt werden.
Der BFH hat mit Urteil vom 25.02.2025, Az.: VIII R 2/23, zum Erlass von Säumniszuschlägen bei sachlicher Unbilligkeit entschieden. Dahinter verbirgt sich eine Chance, Säumniszuschläge abzuwehren.