Der Arbeitgeber kann bestimmen, wo ein Arbeitnehmer seine erste Tätigkeitsstätte hat. Bei Firmenwagennutzern im Homeoffice sollte er darauf im Regelfall jedoch verzichten – denn die Festlegung einer ersten Tätigkeitsstätte schadet in diesem Fall sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber. Wir zeigen anhand eines Beispiels, warum.
Die Lohnabrechnung von Sachbezügen ist fehleranfällig und führt bei Prüfungen häufig zu Nachzahlungen. Nicht weniger anspruchsvoll sind die umsatzsteuerlichen Auswirkungen daraus. Diese stellen wir Ihnen in unserer umfangreichen Serie in den nächsten Monaten ausführlich vor.