Firmenwagen im Homeoffice: Auf die Zuordnung zur ersten Tätigkeitsstätte im Zweifel besser verzichten
Begriff der ersten Tätigkeitsstätte
Die erste Tätigkeitsstätte eines Arbeitnehmers ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines von ihm bestimmten Dritten (z.B. Kunde). Sie muss räumlich von der Wohnung des Arbeitnehmers getrennt sein und über ausreichende Sachmittel verfügen. Das sind die typischen Einrichtungen (z.B. Büro, Werkstatt, Ladengeschäft, Arbeitsmittel), die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind.
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