Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) soll geschlechtsspezifische Lohnunterschiede (sog. Gender Pay Gap) beseitigen. Auch wenn das Gesetz bereits seit 2017 in Kraft ist, gewinnt das Thema aufgrund der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie, die bis zum 07.06.2026 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen ist, an aktueller Relevanz.
Im zweiten Teil unserer Beitragsserie geht es um Ladekosten, die der Arbeitnehmer selbst trägt. Wichtigste Neuerung ist hierbei, dass die zu Hause geladene Strommenge nachgewiesen werden muss, was einigen technischen Aufwand mit sich bringt.