Bei Reisekostenerstattungen denkt man eigentlich nicht an die Umsatzsteuer, schließlich handelt es sich nicht um einen Sachbezug, sondern um Barlohn. Allerdings gibt es bei der Vorsteuer einiges zu beachten.
Pendler bekommen für den Weg zur Arbeit eine Entfernungspauschale. Diese wird nun deutlich angehoben. Auch für Geringverdiener mit hohen Fahrtkosten gibt es gute Nachrichten.