Tantiemen sind Standard in der Geschäftsführervergütung. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern können sie jedoch schnell steuerlich problematisch werden – etwa durch verdeckte Gewinnausschüttungen oder einen falschen Zuflusszeitpunkt.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, ab wann eine ausländische Geschäftseinrichtung tatsächlich als Betriebsstätte im Sinne eines Doppelbesteuerungsabkommens gilt. Das Urteil schafft Rechtssicherheit für Unternehmen mit internationalen Aktivitäten – und zeigt, wie wichtig eine sorgfältige steuerliche Planung bei Auslandsbetriebsstätten und Mitarbeiterentsendungen ist.