Teurer Denkfehler: Arbeitgeber, die den gesetzlichen Mindestlohn durch Sachleistungen wie einen Firmenwagen ersetzen wollen, verstoßen gegen geltendes Recht. Das hat das Bundessozialgericht nun klargestellt – mit Folgen für viele Betriebsprüfungen.
Firmenwagen statt Mindestlohn? – BSG kippt beliebte Praxis
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