Zum Abschluss unserer Beitragsserie erläutern wir die beiden Möglichkeiten, wie der zu Hause geladene Strom für den Firmenwagen betragsmäßig ermittelt wird. Das ist seit Jahresbeginn zwar deutlich aufwendiger, dafür aber umso genauer.
Im zweiten Teil unserer Beitragsserie geht es um Ladekosten, die der Arbeitnehmer selbst trägt. Wichtigste Neuerung ist hierbei, dass die zu Hause geladene Strommenge nachgewiesen werden muss, was einigen technischen Aufwand mit sich bringt.
Nicht nur die Anschaffung von Elektrofahrzeugen wird durch steuerliche Maßnahmen gefördert, sondern auch das Aufladen. Die Finanzverwaltung hat sich deshalb in einem BMF-Schreiben ausführlich zum Thema Ladestrom geäußert. Im ersten Teil unserer Beitragsserie geht es um die Ladevorrichtung.