Seit 01.01.2026 gibt es die neue Aktivrente. Sie soll ein Anreiz sein, dass Arbeitnehmer im Rentenalter freiwillig weiterarbeiten und damit wertvolles Wissen in den Betrieben bleibt. Der erste Teil unseres Beitrags beantwortet grundlegende Fragen.
Als Arbeitgeber beurteilen Sie die Versicherungspflicht bzw. Versicherungsfreiheit für Ihre Beschäftigten, berechnen die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und führen diese an die Einzugstelle (gesetzliche Krankenkasse) ab. Besonderheiten müssen Sie beachten, wenn Sie einen Rentner oder Pensionär als Arbeitnehmer beschäftigen.