Betriebliche Altersversorgung von Arbeitnehmern: Die Direktzusage
Was ist eine Direktzusage?
Die Direktzusage (auch Pensionszusage genannt) ist ein interner Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, da grundsätzlich kein externer Versicherer benötigt wird. Es handelt sich dabei um ein vertraglich garantiertes Versprechen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, ihn gegen ein biometrisches Risiko (z.B. Alter, Erwerbsunfähigkeit, Unfall) abzusichern. Für den Arbeitgeber hat die Direktzusage den Vorteil, dass ihm in der aktiven Erwerbsphase des Arbeitnehmers noch keine Ausgaben entstehen. Gleichzeitig kann er unter bestimmten Voraussetzungen (§ 6a EStG) eine Pensionsrückstellung in seiner Bilanz bilden, die seine Steuerlast vermindert. Sehr häufig wird die Direktzusage über eine Rückdeckungsversicherung finanziert, deren Beiträge für den Arbeitgeber abzugsfähige Betriebsausgaben darstellen.
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