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Ratgeber
28. Mai 2026

Betriebliche Altersversorgung von Arbeitnehmern: Die Direktzusage

LGA +
Betriebliche Altersversorgung von Arbeitnehmern: Die Direktzusage
Bild: ©SeventyFour / iStock / Getty Images Plus
Die betriebliche Altersversorgung bildet zusammen mit der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge die drei Säulen der Alterssicherung. Sie gliedert sich in fünf Durchführungswege, die wir Ihnen in unserer neuen Beitragsreihe vorstellen. Den Anfang macht die Direktzusage.

Was ist eine Direktzusage?

Die Direktzusage (auch Pensionszusage genannt) ist ein interner Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, da grundsätzlich kein externer Versicherer benötigt wird. Es handelt sich dabei um ein vertraglich garantiertes Versprechen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, ihn gegen ein biometrisches Risiko (z.B. Alter, Erwerbsunfähigkeit, Unfall) abzusichern. Für den Arbeitgeber hat die Direktzusage den Vorteil, dass ihm in der aktiven Erwerbsphase des Arbeitnehmers noch keine Ausgaben entstehen. Gleichzeitig kann er unter bestimmten Voraussetzungen (§ 6a EStG) eine Pensionsrückstellung in seiner Bilanz bilden, die seine Steuerlast vermindert. Sehr häufig wird die Direktzusage über eine Rückdeckungsversicherung finanziert, deren Beiträge für den Arbeitgeber abzugsfähige Betriebsausgaben darstellen.

Martin Lay
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