Der Trend zum E-Bike hält unverändert an. Besonders beliebt sind Jobräder (Fahrräder), die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern für den Arbeitsweg und die private Nutzung zur Verfügung stellen.
Seit vielen Jahren erfreuen sich die „Minijobs“ großer Beliebtheit – steuerlich gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten, wie man diese Aushilfslöhne versteuern kann.