In einem umfangreichen Schreiben hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) bekannt gegeben.
Nicht nur die Anschaffung von Elektrofahrzeugen wird durch steuerliche Maßnahmen gefördert, sondern auch das Aufladen. Die Finanzverwaltung hat sich deshalb in einem BMF-Schreiben ausführlich zum Thema Ladestrom geäußert. Im ersten Teil unserer Beitragsserie geht es um die Ladevorrichtung.