Anders als in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung besteht für Ehegatten, Lebenspartner und Kinder in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ein beitragsfreier Versicherungsschutz.
Viele Arbeitgeber unterschätzen die arbeitsrechtliche Relevanz von Minijobs. Dabei gelten dieselben Pflichten wie bei Vollzeitbeschäftigten – von Urlaub bis Kündigungsschutz. Wer Minijobber als Arbeitskräfte zweiter Klasse behandelt, riskiert rechtliche und finanzielle Folgen.
Gerichtsurteile zeigen: Auch etablierten Berufsgruppen wie Bilanzbuchhaltern droht bei falsch gestalteter Zusammenarbeit die Qualifikation als Scheinselbstständige. Dies kann schwerwiegende Sozialversicherungs- und Steuerfolgen haben.
Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei einer Arbeitgeberin oder bei einem Arbeitgeber in Deutschland beschäftigt sind, vorübergehend Arbeiten im Ausland erledigen müssen.