Betriebliche Altersversorgung von Arbeitnehmern: Der Pensionsfonds
Das versteht man unter einem Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ist eine selbstständige und rechtsfähige Versorgungseinrichtung und stellt seit 01.01.2002 den fünften Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung dar. Man spricht von einem externen Durchführungsweg, weil der Arbeitgeber den Pensionsfonds einschaltet, um eine Versorgungszusage gegenüber seinem Arbeitnehmer zu erfüllen. Er darf ausschließlich in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, einer Europäischen Gesellschaft oder eines Pensionsfondsvereins auf Gegenseitigkeit betrieben werden. Der Arbeitnehmer erwirbt beim Pensionsfonds einen direkten Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung, welche entweder als lebenslange Leibrente oder einmalige Kapitalabfindung gezahlt wird. Deshalb stellen bereits die Beiträge zum Zeitpunkt der Zahlung Arbeitslohn dar.
…