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Ratgeber
31. August 2026

Betriebliche Altersversorgung von Arbeitnehmern: Die Pensionskasse

LGA +
Betriebliche Altersversorgung von Arbeitnehmern: Die Pensionskasse
Bild: © Inside Creative House / iStock / Getty Images Plus
Im vierten Teil unserer Beitragsserie geht es um die Pensionskasse als weiterer externer Durchführungsweg der betrieb­lichen Altersversorgung. Steuerlich ist die Pensionskasse der Direktversicherung weitgehend gleichgestellt. Besonderheiten gelten insbesondere für umlagefinanzierte Pensionskassen.

Was ist eine Pensionskasse?

Die Pensionskasse ist ein externer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die meist in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit oder einer Aktiengesellschaft betrieben wird. Sie unterliegt wie eine Versicherung der strengen Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die aufsichtsrechtlichen Vorgaben führen grundsätzlich zu einer sicherheitsorientierten Kapitalanlage. Das begrenzt zwar die Renditechancen, sorgt aber grundsätzlich für eine sicherheitsorientierte Form der Altersversorgung. Da der Arbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen erwirbt, stellen bereits die Beitragszahlungen grundsätzlich Arbeitslohn dar.

Martin Lay
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