Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV dient dazu, den Beteiligten – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Auftraggeber und Auftragnehmer – Rechtssicherheit über den sozialversicherungsrechtlichen Status einer Tätigkeit zu verschaffen. Grundsätzlich fallen nur abhängig Beschäftigte unter den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung.
Was versteht man unter der Aktivrente?
Die Bezeichnung Aktivrente ist irreführend, denn es handelt sich eigentlich um einen Steuerfreibetrag. Dieser beträgt jährlich 24.000 € und wird für jeden Monat gewährt, in dem die Voraussetzungen vorliegen. Der Freibetrag führt dazu, dass der Arbeitslohn bis 2.000 € monatlich steuerfrei bleibt, wenn ein Arbeitnehmer nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze arbeitet. Der Freibetrag ist nicht anwendbar, wenn der Arbeitslohn bereits nach anderen gesetzlichen Regelungen steuerfrei ist (z.B. Ehrenamtspauschale). Er gilt außerdem nicht bei der Sozialversicherung, denn hier besteht weiterhin volle Beitragspflicht.