Zum 01.01.2026 wird die Vorsorgepauschale neu gefasst. Statt pauschaler Mindestwerte zählt nur noch, welche Versicherungen tatsächlich bestehen – und in welcher Höhe Beiträge anfallen. Für Lohnbuchhaltungen heißt das: mehr Genauigkeit, mehr Dokumentationspflichten.
Seit vielen Jahren erfreuen sich die „Minijobs“ großer Beliebtheit – steuerlich gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten, wie man diese Aushilfslöhne versteuern kann.
Ab 2026 ändert sich die Lohnsteueranmeldung erneut. Das neue BMF-Muster bringt zusätzliche Felder und technische Anforderungen – insbesondere für Arbeitgeber mit Vermögensbeteiligungsmodellen. Hier lesen Sie, was sich ändert und worauf Sie achten sollten.