Gerichtsurteile zeigen: Auch etablierten Berufsgruppen wie Bilanzbuchhaltern droht bei falsch gestalteter Zusammenarbeit die Qualifikation als Scheinselbstständige. Dies kann schwerwiegende Sozialversicherungs- und Steuerfolgen haben.
Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei einer Arbeitgeberin oder bei einem Arbeitgeber in Deutschland beschäftigt sind, vorübergehend Arbeiten im Ausland erledigen müssen.