Bei Reisekostenerstattungen denkt man eigentlich nicht an die Umsatzsteuer, schließlich handelt es sich nicht um einen Sachbezug, sondern um Barlohn. Allerdings gibt es bei der Vorsteuer einiges zu beachten.
Im vierten Teil unserer Beitragsserie geht es um die Pensionskasse als weiterer externer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Steuerlich ist die Pensionskasse der Direktversicherung weitgehend gleichgestellt. Besonderheiten gelten insbesondere für umlagefinanzierte Pensionskassen.
Im dritten Teil unserer Beitragsserie stellen wir Ihnen die Direktversicherung als erste Vertreterin der externen Durchführungswege vor. Ihre steuerliche Behandlung hängt vom Zeitpunkt der Versorgungszusage ab.
Will der Arbeitgeber Nachforderungen vermeiden, muss er im Grunde jeden lohnsteuerlichen Sachverhalt auch auf seine umsatzsteuerlichen Folgen hin prüfen. Eine weitere Auswahl solcher Sachverhalte haben wir in diesem Beitrag zusammengestellt.
Der Arbeitgeber kann bestimmen, wo ein Arbeitnehmer seine erste Tätigkeitsstätte hat. Bei Firmenwagennutzern im Homeoffice sollte er darauf im Regelfall jedoch verzichten – denn die Festlegung einer ersten Tätigkeitsstätte schadet in diesem Fall sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber. Wir zeigen anhand eines Beispiels, warum.
Im zweiten Teil unserer Beitragsreihe stellen wir Ihnen die Unterstützungskasse als Vertreterin der internen Durchführungswege vor. Ihre Vorteile machen sie besonders für einen bestimmten Personenkreis interessant.
Besonders in Gastronomie und Landwirtschaft ist es weit verbreitet, dass der Arbeitgeber Kost und Logis gewährt. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich dabei danach, ob es sich um Verpflegung oder Unterkunft handelt und ob die Unterkunft kurz- oder langfristig überlassen wird.
Tantiemen sind Standard in der Geschäftsführervergütung. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern können sie jedoch schnell steuerlich problematisch werden – etwa durch verdeckte Gewinnausschüttungen oder einen falschen Zuflusszeitpunkt.
Der Bundesfinanzhof musste entscheiden, zu welcher Einkunftsart die Einnahmen eines Arbeitnehmers aus einer typisch stillen Beteiligung bei seinem Arbeitgeber gehören. Das Urteil fiel erfreulich aus und hat grundsätzliche Bedeutung für Arbeitnehmer.
Die betriebliche Altersversorgung bildet zusammen mit der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge die drei Säulen der Alterssicherung. Sie gliedert sich in fünf Durchführungswege, die wir Ihnen in unserer neuen Beitragsreihe vorstellen. Den Anfang macht die Direktzusage.
Die Besteuerung von Kantinenmahlzeiten bleibt ein Dauerbrenner. 2026 bringt neue Sachbezugswerte und wichtige Änderungen bei der Umsatzsteuer. Wer die Unterschiede kennt, vermeidet Fehler und unnötige Mehrbelastungen.
Lohnsteuer fällt an, sobald der Arbeitnehmer über den Lohn verfügen kann. Von diesem Grundsatz gibt es aber auch Ausnahmen. Die wichtigsten davon stellen wir Ihnen im zweiten Teil unseres Beitrags vor.
Ein Firmenwagen ist gerade in Führungspositionen obligatorischer Gehaltsbestandteil. Die Privatnutzung kann auf drei verschiedene Arten umsatzversteuert werden.
Zum Abschluss unserer Beitragsserie erläutern wir die beiden Möglichkeiten, wie der zu Hause geladene Strom für den Firmenwagen betragsmäßig ermittelt wird. Das ist seit Jahresbeginn zwar deutlich aufwendiger, dafür aber umso genauer.
Arbeitgeber müssen im Lohnsteuerverfahren zahlreiche Pflichten erfüllen und haften für Fehler. Der Zufluss von Arbeitslohn spielt dabei eine zentrale Rolle. Wird der Zeitpunkt clever geplant, können sich dadurch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen.
Im zweiten Teil unserer Beitragsserie geht es um Ladekosten, die der Arbeitnehmer selbst trägt. Wichtigste Neuerung ist hierbei, dass die zu Hause geladene Strommenge nachgewiesen werden muss, was einigen technischen Aufwand mit sich bringt.
Die Umsatzbesteuerung von Sachbezügen dient dem Ausgleich der privaten Nutzung durch Arbeitnehmer und folgt eigenen Regeln, die sich deutlich von der Lohnsteuer unterscheiden. Nachdem im ersten Teil eine kurze Einführung erfolgt ist, erläutert dieser Beitrag die umsatzsteuerlichen Grundlagen als Basis für die Spezialthemen der folgenden Teile dieser Serie.