Tantieme als Ergebnisbeteiligung bei Geschäftsführern
Die Tantieme ist ein variabler Gehaltsbestandteil von GmbH-Geschäftsführern, der in der Praxis sehr oft vereinbart wird. Sie hat den Zweck, den Geschäftsführer am Unternehmenserfolg zu beteiligen und zu motivieren. Denn die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Tantieme ist meistens der Gewinn (gelegentlich auch der Umsatz) der GmbH für das jeweilige Geschäftsjahr. Gesetzlich geregelt ist weder der Anspruch noch die Höhe einer Tantieme, vielmehr wird diese individuell vereinbart. Ebenfalls nicht vorgeschrieben ist eine bestimmte Form der Tantiemen-Vereinbarung. Allerdings wird diese schon aus Nachweisgründen üblicherweise schriftlich erfolgen. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass die Vereinbarung auch tatsächlich wie vereinbart durchgeführt wird (z.B. hinsichtlich Berechnung, Fälligkeit und Auszahlung), da andernfalls steuerliche Risiken entstehen können.