Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Systemgrenze zur privaten Krankenversicherung
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer, die gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt sind, versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Eine Ausnahme gilt, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet. Für das Jahr 2026 beträgt die JAEG 77.400 € pro Jahr bzw. 6.450 € pro Monat (2025: 73.800 €/6.150 €).
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