Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Ob ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bleibt oder sich privat versichern darf, hängt vom regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt ab. Lohnsachbearbeiter müssen diesen Wert korrekt feststellen und rechtssicher beurteilen – mit Folgen auch für die Pflegeversicherung.
Systemgrenze zur privaten Krankenversicherung
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer, die gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt sind, versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Eine Ausnahme gilt, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet. Für das Jahr 2026 beträgt die JAEG 77.400 € pro Jahr bzw. 6.450 € pro Monat (2025: 73.800 €/6.150 €).
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