Analyse
/ 29. Juni 2026

Firmenwagen im Homeoffice: Auf die Zuordnung zur ersten ­Tätigkeitsstätte im Zweifel besser verzichten

Der Arbeitgeber kann bestimmen, wo ein Arbeitnehmer seine erste Tätigkeitsstätte hat. Bei Firmenwagennutzern im Homeoffice sollte er darauf im Regelfall jedoch verzichten – denn die Festlegung einer ersten Tätigkeitsstätte schadet in diesem Fall sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber. Wir zeigen anhand eines Beispiels, warum.

Begriff der ersten Tätigkeitsstätte

Die erste Tätigkeitsstätte eines Arbeitnehmers ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines von ihm bestimmten Dritten (z.B. Kunde). Sie muss räumlich von der Wohnung des Arbeitnehmers getrennt sein und über ausreichende Sachmittel verfügen. Das sind die typischen Einrichtungen (z.B. Büro, Werkstatt, Ladengeschäft, Arbeitsmittel), die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind.

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