Viele Arbeitgeber unterschätzen die arbeitsrechtliche Relevanz von Minijobs. Dabei gelten dieselben Pflichten wie bei Vollzeitbeschäftigten – von Urlaub bis Kündigungsschutz. Wer Minijobber als Arbeitskräfte zweiter Klasse behandelt, riskiert rechtliche und finanzielle Folgen.
Seit vielen Jahren erfreuen sich die „Minijobs“ großer Beliebtheit – steuerlich gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten, wie man diese Aushilfslöhne versteuern kann.
Gerichtsurteile zeigen: Auch etablierten Berufsgruppen wie Bilanzbuchhaltern droht bei falsch gestalteter Zusammenarbeit die Qualifikation als Scheinselbstständige. Dies kann schwerwiegende Sozialversicherungs- und Steuerfolgen haben.
Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei einer Arbeitgeberin oder bei einem Arbeitgeber in Deutschland beschäftigt sind, vorübergehend Arbeiten im Ausland erledigen müssen.
Ab 2026 ändert sich die Lohnsteueranmeldung erneut. Das neue BMF-Muster bringt zusätzliche Felder und technische Anforderungen – insbesondere für Arbeitgeber mit Vermögensbeteiligungsmodellen. Hier lesen Sie, was sich ändert und worauf Sie achten sollten.
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung wird immer komplexer: Ob gesetzliche Neuerungen, Tarifänderungen oder steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben – als Verantwortliche(r) müssen Sie stets auf dem neuesten Stand sein. Der Lohn- und Gehaltsprofi liefert Ihnen alle wichtigen Informationen, damit Sie rechtssicher und effizient abrechnen.