Die umsatzsteuerliche Behandlung der wichtigsten Sachbezüge an Arbeitnehmer – Teil 1
Häufiges „Nebenprodukt“ bei Lohnsteuer-Außenprüfungen
Von Sachbezügen spricht man, wenn Arbeitnehmer Zuwendungen erhalten, die nicht in Geld bestehen (z.B. Firmenwagenüberlassung, Gutscheine, Mahlzeitengestellung). Findet beim Arbeitgeber eine Lohnsteuer-Außenprüfung statt, werden diese mit sehr großer Wahrscheinlichkeit genau unter die Lupe genommen. Dabei führen die meisten lohnsteuerlichen Sachbezüge unweigerlich auch zu umsatzsteuerlichen Konsequenzen – diese prüft der Lohnsteuer-Außenprüfer dann zweckmäßigerweise gleich mit. Zwar taucht die Umsatzsteuer regelmäßig nicht in der Prüfungsanordnung zur Lohnsteuer-Außenprüfung auf. Kommt das Finanzamt jedoch zu umsatzsteuerlichen Feststellungen, darf es die zuständige Stelle mit einer Kontrollmitteilung darüber informieren (§ 194 Abs. 3 AO).
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