Die umsatzsteuerliche Behandlung der wichtigsten Sachbezüge an Arbeitnehmer – Teil 1
Die Lohnabrechnung von Sachbezügen ist fehleranfällig und führt bei Prüfungen häufig zu Nachzahlungen. Nicht weniger anspruchsvoll sind die umsatzsteuerlichen Auswirkungen daraus. Diese stellen wir Ihnen in unserer umfangreichen Serie in den nächsten Monaten ausführlich vor.
Häufiges „Nebenprodukt“ bei Lohnsteuer-Außenprüfungen
Von Sachbezügen spricht man, wenn Arbeitnehmer Zuwendungen erhalten, die nicht in Geld bestehen (z.B. Firmenwagenüberlassung, Gutscheine, Mahlzeitengestellung). Findet beim Arbeitgeber eine Lohnsteuer-Außenprüfung statt, werden diese mit sehr großer Wahrscheinlichkeit genau unter die Lupe genommen. Dabei führen die meisten lohnsteuerlichen Sachbezüge unweigerlich auch zu umsatzsteuerlichen Konsequenzen – diese prüft der Lohnsteuer-Außenprüfer dann zweckmäßigerweise gleich mit. Zwar taucht die Umsatzsteuer regelmäßig nicht in der Prüfungsanordnung zur Lohnsteuer-Außenprüfung auf. Kommt das Finanzamt jedoch zu umsatzsteuerlichen Feststellungen, darf es die zuständige Stelle mit einer Kontrollmitteilung darüber informieren (§ 194 Abs. 3 AO).
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