Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse
Seit dem 01.01.2021 ist für einen Krankenkassenwechsel im Regelfall keine aktive Kündigung durch das Mitglied mehr erforderlich. Wenn ein versicherungspflichtig Beschäftigter bei einem Arbeitgeberwechsel eine neue gesetzliche Krankenkasse wählen möchte, reicht der Beitrittsantrag bei der neuen Kasse aus. Diese informiert automatisch die bisherige Krankenkasse über den Kassenwechsel.
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