Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse
Seit 2021 ist für den Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse keine Kündigung durch das Mitglied mehr nötig – die neue Kasse übernimmt das Verfahren. Wichtig ist nur, dass die Wahlerklärung rechtzeitig und korrekt erfolgt.
Seit dem 01.01.2021 ist für einen Krankenkassenwechsel im Regelfall keine aktive Kündigung durch das Mitglied mehr erforderlich. Wenn ein versicherungspflichtig Beschäftigter bei einem Arbeitgeberwechsel eine neue gesetzliche Krankenkasse wählen möchte, reicht der Beitrittsantrag bei der neuen Kasse aus. Diese informiert automatisch die bisherige Krankenkasse über den Kassenwechsel.
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