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Ausgabe 15 / 2022Sonderausgabe

Pflegezeit – was Unternehmer wissen müssen

LGA +
  • Pflegezeit: Freistellung für Beschäftigte
  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: bis zu zehn Tagen dem Job fernbleiben
  • Entgeltfortzahlung; meistens in Form von Pflegeunterstützungsgeld
  • Sechsmonatige vollständige oder teilweise Freistellung
  • Statt Entgeltfortzahlung: mögliche Inanspruchnahme eines zinslosen Darlehens
  • Kombinationen mit der Pflegezeit möglich
  • Freistellungen für Pflege: das ist bei Steuern und Abgaben zu beachten
Dateigröße:
316.14KB
Dateiformat:
pdf
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