Zum 01.01.2026 wird die Vorsorgepauschale neu gefasst. Statt pauschaler Mindestwerte zählt nur noch, welche Versicherungen tatsächlich bestehen – und in welcher Höhe Beiträge anfallen. Für Lohnbuchhaltungen heißt das: mehr Genauigkeit, mehr Dokumentationspflichten.