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Versorgungsbezug

Wer sich seine betriebliche Altersversorgung auf einen Schlag auszahlen lässt, muss dafür Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Das bestätigt ein aktuelles Urteil des LSG Berlin-Brandenburg. Der Beitrag zeigt, was genau unter einen „Versorgungsbezug“ fällt – und welche Auswirkungen das auf Auszahlung und Nettobetrag hat.

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