Wer sich seine betriebliche Altersversorgung auf einen Schlag auszahlen lässt, muss dafür Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Das bestätigt ein aktuelles Urteil des LSG Berlin-Brandenburg. Der Beitrag zeigt, was genau unter einen „Versorgungsbezug“ fällt – und welche Auswirkungen das auf Auszahlung und Nettobetrag hat.