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Firmenwagen statt Mindestlohn? – BSG kippt beliebte Praxis
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Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse
Seit 2021 ist für den Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse keine Kündigung durch das Mitglied mehr nötig – die neue Kasse übernimmt das Verfahren. Wichtig ist nur, dass die Wahlerklärung rechtzeitig und korrekt erfolgt.