Ob ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bleibt oder sich privat versichern darf, hängt vom regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt ab. Lohnsachbearbeiter müssen diesen Wert korrekt feststellen und rechtssicher beurteilen – mit Folgen auch für die Pflegeversicherung.