Das Bundesarbeitsministerium hat Anfang September 2025 den Entwurf für ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) vorgelegt. Ziel ist, die betriebliche Altersversorgung (bAV) für Geringverdiener attraktiver und für Arbeitgeber flexibler zu machen. Besonders in der Entgeltabrechnung ergeben sich dadurch neue Aufgaben.