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Betriebsprüfung

LGA +
Neue Berichtigungspflicht nach BP
Bild: ©Yaroslav Olieinikov/iStock/Getty Images Plus

Schon bisher mussten fehlerhafte Steuererklärungen berichtigt werden. Jetzt geht der Gesetzgeber noch einen Schritt weiter. Künftig müssen Sie nach einer Betriebsprüfung die dort getroffenen Feststellungen selbst auswerten und auf andere Steuersachverhalte bei Ihnen anwenden.

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