Die Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung ist bei Arbeitnehmern regelmäßig ein gern gesehener Teil des Arbeitsentgelts. Es gibt jedoch Fälle, bei denen der Arbeitgeber die Privatnutzung widerrufen möchte und dazu im Arbeitsvertrag eine Widerrufsklausel vereinbart hat.
Der Trend zum E-Bike hält unverändert an. Besonders beliebt sind Jobräder (Fahrräder), die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern für den Arbeitsweg und die private Nutzung zur Verfügung stellen.
Anders als in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung besteht für Ehegatten, Lebenspartner und Kinder in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ein beitragsfreier Versicherungsschutz.