Firmenwagen statt Mindestlohn? – BSG kippt beliebte Praxis
Teurer Denkfehler: Arbeitgeber, die den gesetzlichen Mindestlohn durch Sachleistungen wie einen Firmenwagen ersetzen wollen, verstoßen gegen geltendes Recht. Das hat das Bundessozialgericht nun klargestellt – mit Folgen für viele Betriebsprüfungen.