Pendler bekommen für den Weg zur Arbeit eine Entfernungspauschale. Diese wird nun deutlich angehoben. Auch für Geringverdiener mit hohen Fahrtkosten gibt es gute Nachrichten.
Der Trend zum E-Bike hält unverändert an. Besonders beliebt sind Jobräder (Fahrräder), die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern für den Arbeitsweg und die private Nutzung zur Verfügung stellen.
Der BFH hat mit Urteil vom 25.02.2025, Az.: VIII R 2/23, zum Erlass von Säumniszuschlägen bei sachlicher Unbilligkeit entschieden. Dahinter verbirgt sich eine Chance, Säumniszuschläge abzuwehren.
Anders als in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung besteht für Ehegatten, Lebenspartner und Kinder in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ein beitragsfreier Versicherungsschutz.
Zum 01.01.2026 wird die Vorsorgepauschale neu gefasst. Statt pauschaler Mindestwerte zählt nur noch, welche Versicherungen tatsächlich bestehen – und in welcher Höhe Beiträge anfallen. Für Lohnbuchhaltungen heißt das: mehr Genauigkeit, mehr Dokumentationspflichten.
Viele Arbeitgeber unterschätzen die arbeitsrechtliche Relevanz von Minijobs. Dabei gelten dieselben Pflichten wie bei Vollzeitbeschäftigten – von Urlaub bis Kündigungsschutz. Wer Minijobber als Arbeitskräfte zweiter Klasse behandelt, riskiert rechtliche und finanzielle Folgen.
Seit vielen Jahren erfreuen sich die „Minijobs“ großer Beliebtheit – steuerlich gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten, wie man diese Aushilfslöhne versteuern kann.
Gerichtsurteile zeigen: Auch etablierten Berufsgruppen wie Bilanzbuchhaltern droht bei falsch gestalteter Zusammenarbeit die Qualifikation als Scheinselbstständige. Dies kann schwerwiegende Sozialversicherungs- und Steuerfolgen haben.
Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei einer Arbeitgeberin oder bei einem Arbeitgeber in Deutschland beschäftigt sind, vorübergehend Arbeiten im Ausland erledigen müssen.
Ab 2026 ändert sich die Lohnsteueranmeldung erneut. Das neue BMF-Muster bringt zusätzliche Felder und technische Anforderungen – insbesondere für Arbeitgeber mit Vermögensbeteiligungsmodellen. Hier lesen Sie, was sich ändert und worauf Sie achten sollten.