Ob ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bleibt oder sich privat versichern darf, hängt vom regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt ab. Lohnsachbearbeiter müssen diesen Wert korrekt feststellen und rechtssicher beurteilen – mit Folgen auch für die Pflegeversicherung.
Die Lohnabrechnung von Sachbezügen ist fehleranfällig und führt bei Prüfungen häufig zu Nachzahlungen. Nicht weniger anspruchsvoll sind die umsatzsteuerlichen Auswirkungen daraus. Diese stellen wir Ihnen in unserer umfangreichen Serie in den nächsten Monaten ausführlich vor.
Seit 2021 ist für den Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse keine Kündigung durch das Mitglied mehr nötig – die neue Kasse übernimmt das Verfahren. Wichtig ist nur, dass die Wahlerklärung rechtzeitig und korrekt erfolgt.
Bezieht ein Beschäftigter Kurzarbeitergeld, besteht das versicherungspflichtige Arbeitsverhältnis fort. Bei der Berechnung und der Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge ergeben sich viele Besonderheiten.
Nicht nur die Anschaffung von Elektrofahrzeugen wird durch steuerliche Maßnahmen gefördert, sondern auch das Aufladen. Die Finanzverwaltung hat sich deshalb in einem BMF-Schreiben ausführlich zum Thema Ladestrom geäußert. Im ersten Teil unserer Beitragsserie geht es um die Ladevorrichtung.
Zwar sind Rückzahlungsvereinbarungen über vom Arbeitgeber übernommene Fortbildungskosten grundsätzlich zulässig. Allerdings darf der Arbeitnehmer durch die auferlegten Pflichten aus der Vereinbarung nicht unangemessen benachteiligt werden.
Neue digitale Werkzeuge übernehmen Aufgaben, beschleunigen Entscheidungen – und verändern den Arbeitsalltag. Was heute schon geht – und was das fürs Unternehmen bedeutet.
Lädt der Arbeitgeber zu Tisch, soll der Mitarbeiter dafür nicht auch noch Steuern zahlen müssen. Möglich macht dies eine Pauschalversteuerung. Bei der Sozialversicherung liegt die Sache anders.
Schon bisher mussten fehlerhafte Steuererklärungen berichtigt werden. Jetzt geht der Gesetzgeber noch einen Schritt weiter. Künftig müssen Sie nach einer Betriebsprüfung die dort getroffenen Feststellungen selbst auswerten und auf andere Steuersachverhalte bei Ihnen anwenden.
Wer sich seine betriebliche Altersversorgung auf einen Schlag auszahlen lässt, muss dafür Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Das bestätigt ein aktuelles Urteil des LSG Berlin-Brandenburg. Der Beitrag zeigt, was genau unter einen „Versorgungsbezug“ fällt – und welche Auswirkungen das auf Auszahlung und Nettobetrag hat.