Viele Arbeitgeber unterschätzen die arbeitsrechtliche Relevanz von Minijobs. Dabei gelten dieselben Pflichten wie bei Vollzeitbeschäftigten – von Urlaub bis Kündigungsschutz. Wer Minijobber als Arbeitskräfte zweiter Klasse behandelt, riskiert rechtliche und finanzielle Folgen.
Seit vielen Jahren erfreuen sich die „Minijobs“ großer Beliebtheit – steuerlich gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten, wie man diese Aushilfslöhne versteuern kann.