Der Bundesfinanzhof hat entschieden, ab wann eine ausländische Geschäftseinrichtung tatsächlich als Betriebsstätte im Sinne eines Doppelbesteuerungsabkommens gilt. Das Urteil schafft Rechtssicherheit für Unternehmen mit internationalen Aktivitäten – und zeigt, wie wichtig eine sorgfältige steuerliche Planung bei Auslandsbetriebsstätten und Mitarbeiterentsendungen ist.