Zum 01.01.2026 wird die Vorsorgepauschale neu gefasst. Statt pauschaler Mindestwerte zählt nur noch, welche Versicherungen tatsächlich bestehen – und in welcher Höhe Beiträge anfallen. Für Lohnbuchhaltungen heißt das: mehr Genauigkeit, mehr Dokumentationspflichten.
Gerichtsurteile zeigen: Auch etablierten Berufsgruppen wie Bilanzbuchhaltern droht bei falsch gestalteter Zusammenarbeit die Qualifikation als Scheinselbstständige. Dies kann schwerwiegende Sozialversicherungs- und Steuerfolgen haben.