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Sozialversicherung

Ob ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bleibt oder sich privat versichern darf, hängt vom regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt ab. Lohnsachbearbeiter müssen diesen Wert korrekt feststellen und rechts­sicher beurteilen – mit Folgen auch für die Pflegeversicherung.

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Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse
Bild: © Lothar Drechsel/Getty Images

Seit 2021 ist für den Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse keine Kündigung durch das Mitglied mehr nötig – die neue Kasse übernimmt das Verfahren. Wichtig ist nur, dass die Wahlerklärung rechtzeitig und korrekt erfolgt.

Bezieht ein Beschäftigter Kurzarbeitergeld, besteht das versicherungspflichtige Arbeitsverhältnis fort. Bei der Berechnung und der Entrichtung der Sozialver­sicherungsbeiträge ergeben sich viele Besonderheiten.

Die Künstlersozialabgabe sinkt – und die Bagatellgrenze steigt. Für viele Unternehmen bringt das Jahr 2026 gleich zwei nennenswerte Entlastungen bei der Abgabe für künstlerische oder publizistische Leistungen. Gleichzeitig bleiben die Prüf- und Meldepflichten bestehen.

Wer sich seine betriebliche Altersversorgung auf einen Schlag auszahlen lässt, muss dafür Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Das bestätigt ein aktuelles Urteil des LSG Berlin-Brandenburg. Der Beitrag zeigt, was genau unter einen „Versorgungsbezug“ fällt – und welche Auswirkungen das auf Auszahlung und Nettobetrag hat.

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Beitragsfreie Familienversicherung in der GKV
Bild: ©LightFieldStudios/iStock/Getty Images Plus

Anders als in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung besteht für Ehegatten, Lebenspartner und Kinder in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ein beitragsfreier Versicherungsschutz.

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Minijobber rechtssicher beschäftigen: Wie Sie Benachteiligung vermeiden und Pflichten einhalten
Bild: © http://www.fotogestoeber.de/iStock/Getty Images Plus

Viele Arbeitgeber unterschätzen die arbeitsrechtliche Relevanz von Minijobs. Dabei gelten dieselben Pflichten wie bei Vollzeitbeschäftigten – von Urlaub bis Kündigungsschutz. Wer Minijobber als Arbeitskräfte zweiter Klasse behandelt, riskiert rechtliche und finanzielle Folgen.

Gerichtsurteile zeigen: Auch etablierten Berufsgruppen wie Bilanzbuchhaltern droht bei falsch gestalteter Zusammenarbeit die Qualifikation als Scheinselbstständige. Dies kann schwerwiegende Sozialversicherungs- und Steuerfolgen haben.

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Update zur A1-Bescheinigung
Bild: © Rawpixel/Getty Images

Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei einer Arbeitgeberin oder bei einem Arbeitgeber in Deutschland beschäftigt sind, vorübergehend Arbeiten im Ausland erledigen müssen.

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