Zwar sind Rückzahlungsvereinbarungen über vom Arbeitgeber übernommene Fortbildungskosten grundsätzlich zulässig. Allerdings darf der Arbeitnehmer durch die auferlegten Pflichten aus der Vereinbarung nicht unangemessen benachteiligt werden.
Der BFH hat mit Urteil vom 25.02.2025, Az.: VIII R 2/23, zum Erlass von Säumniszuschlägen bei sachlicher Unbilligkeit entschieden. Dahinter verbirgt sich eine Chance, Säumniszuschläge abzuwehren.