Die Lohnabrechnung von Sachbezügen ist fehleranfällig und führt bei Prüfungen häufig zu Nachzahlungen. Nicht weniger anspruchsvoll sind die umsatzsteuerlichen Auswirkungen daraus. Diese stellen wir Ihnen in unserer umfangreichen Serie in den nächsten Monaten ausführlich vor.
Nicht nur die Anschaffung von Elektrofahrzeugen wird durch steuerliche Maßnahmen gefördert, sondern auch das Aufladen. Die Finanzverwaltung hat sich deshalb in einem BMF-Schreiben ausführlich zum Thema Ladestrom geäußert. Im ersten Teil unserer Beitragsserie geht es um die Ladevorrichtung.
Lädt der Arbeitgeber zu Tisch, soll der Mitarbeiter dafür nicht auch noch Steuern zahlen müssen. Möglich macht dies eine Pauschalversteuerung. Bei der Sozialversicherung liegt die Sache anders.
Schon bisher mussten fehlerhafte Steuererklärungen berichtigt werden. Jetzt geht der Gesetzgeber noch einen Schritt weiter. Künftig müssen Sie nach einer Betriebsprüfung die dort getroffenen Feststellungen selbst auswerten und auf andere Steuersachverhalte bei Ihnen anwenden.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, ab wann eine ausländische Geschäftseinrichtung tatsächlich als Betriebsstätte im Sinne eines Doppelbesteuerungsabkommens gilt. Das Urteil schafft Rechtssicherheit für Unternehmen mit internationalen Aktivitäten – und zeigt, wie wichtig eine sorgfältige steuerliche Planung bei Auslandsbetriebsstätten und Mitarbeiterentsendungen ist.
Pendler bekommen für den Weg zur Arbeit eine Entfernungspauschale. Diese wird nun deutlich angehoben. Auch für Geringverdiener mit hohen Fahrtkosten gibt es gute Nachrichten.
Zum 01.01.2026 wird die Vorsorgepauschale neu gefasst. Statt pauschaler Mindestwerte zählt nur noch, welche Versicherungen tatsächlich bestehen – und in welcher Höhe Beiträge anfallen. Für Lohnbuchhaltungen heißt das: mehr Genauigkeit, mehr Dokumentationspflichten.
Seit vielen Jahren erfreuen sich die „Minijobs“ großer Beliebtheit – steuerlich gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten, wie man diese Aushilfslöhne versteuern kann.
Ab 2026 ändert sich die Lohnsteueranmeldung erneut. Das neue BMF-Muster bringt zusätzliche Felder und technische Anforderungen – insbesondere für Arbeitgeber mit Vermögensbeteiligungsmodellen. Hier lesen Sie, was sich ändert und worauf Sie achten sollten.