Versteuert der Arbeitgeber eine Erholungsbeihilfe pauschal, hat der Mitarbeiter mehr auf dem Konto. Die Pauschalversteuerung ist auch möglich, wenn er dafür auf sein Gehalt verzichtet.
Das Bundesarbeitsministerium hat Anfang September 2025 den Entwurf für ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) vorgelegt. Ziel ist, die betriebliche Altersversorgung (bAV) für Geringverdiener attraktiver und für Arbeitgeber flexibler zu machen. Besonders in der Entgeltabrechnung ergeben sich dadurch neue Aufgaben.
Die Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung ist bei Arbeitnehmern regelmäßig ein gern gesehener Teil des Arbeitsentgelts. Es gibt jedoch Fälle, bei denen der Arbeitgeber die Privatnutzung widerrufen möchte und dazu im Arbeitsvertrag eine Widerrufsklausel vereinbart hat.
Für etliche Arbeitgeber steigen die Lohnnebenkosten zu Beginn des neuen Jahres. Auch bestimmte Mitarbeiter haben dann weniger Netto vom Brutto auf ihrer Lohnabrechnung. Die Neuerungen gelten gleich ab dem 1. Januar.