Schwierig: Rückzahlungsklausel für vom Arbeitgeber übernommene Fortbildungskosten
LGA +
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Zwar sind Rückzahlungsvereinbarungen über vom Arbeitgeber übernommene Fortbildungskosten grundsätzlich zulässig. Allerdings darf der Arbeitnehmer durch die auferlegten Pflichten aus der Vereinbarung nicht unangemessen benachteiligt werden.
Geschieht das trotzdem, ist die Vereinbarung unwirksam. So hat kürzlich auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern über zurückzuzahlende Studiengebühren entschieden.
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